Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma CARTELL -Agentur für CityMedien-, im folgenden Auftragnehmer genannt, und insbesondere für Geschäftsbeziehungen die über die Internetseite www.ökoprint.net und Nebenseiten identischen Inhalts getätigt werden. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server bzw. das Zusenden derselben per E-Mail durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Diese AGB gilt, wenn der Auftragsgeber seine Rechnungsanschrift im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hat. In Östereich und der Schweiz gelten sie mit Ausnahme der spezifischen Bestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Leistungen und Preise
Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Druckaufträge, die offensichtlich pornografischen oder faschistischen Inhalts sind, gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzen, nicht zu bearbeiten oder abzulehnen.

Die Preise des Auftragnehmers sind Europreise und verstehen sich je nach Unterseite für Firmenkunden ohne Umsatzsteuer oder Privatkunden mit Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in Rechnung gestellt. Die Preise schließen Kosten für Satz, Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind der Preisliste zu entnehmen. Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Arbeiten, die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden, werden mit einem Stundensatz von Euro 50,- berechnet.
Es gelten generell die dem Auftragsgeber angegebenen Zahlungsarten.

§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich große Material- und/oder Arbeitskosten, ist der Auftragsnehmer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

§ 5 Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlich übermittelten Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unseren Webseiten angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht, es sei denn ein Liefertermin wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Hierbei beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.
Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin auf den nächsten Werktag (ausgenommen Samstag).

Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftragnehmer behält sich vor, früher als zum angegebenen Termin produzierte Waren trotz Express-Bestellung vorweg per Standard-Lieferung zu verschicken. Dabei wird in der Regel dennoch gewährleistet, dass die komplette Bestellung bis zum angegebenen Termin angeliefert ist.

§ 6 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Dateiübermittlung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, geltend gemacht werden.

Beanstandungen sind nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Hinweise für drucktechnisch einwandfrei zu verarbeitende Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die auf sogenannten RGB-Farben beruhen, mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden, zu stark komprimiert wurden, nicht über korrekt angelegten Anschnitt verfügen oder über nicht eingebettete Schriften verfügen. Ferner weisen wir explizit darauf hin, dass bei einem CMYK Farbauftrag über 300% keine Haftung übernommen wird!

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen einem eventuellen angefertigten Andruck und Auflagendruck.

Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.

§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

§ 8 Archivierung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim Auftragnehmer verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände oder Daten versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber zu besorgen.

§ 9 Eigentum / Handelsbrauch
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Filme, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und sie werden dementsprechend nicht ausgeliefert.

§ 10 Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.

§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragsnehmers, Chemnitz/ Sachsen.


§ 13 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 15 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

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